Wir freuen uns auf Dich!
Für Informationen und Fragen rund um den Führerschein sind wir unter der Telefonnummer 04242 6446, per WhatsApp unter 0170 823 96 39 oder über unser KONTAKTFORMULAR für Dich erreichbar.
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Gern stehen wir darüber hinaus auch persönlich für Dich zur Verfügung.
Sicher Dir über unser Formular MEIN TERMINWUNSCH, unter 04242 6446 oder per WhatsApp 0170 823 96 39 einen Termin für ein persönliches Gespräch online oder in der Fahrschule.
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Sicher / Schnell / Modern / Planbar / Ökologisch
Die Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr – nach bestandener praktischer Prüfung dürfen auch Schaltwagen gefahren werden – auch im Ausland!
Für die Ausbildung der Führerscheinklasse B197 stehen der Fahrschule Gräper zwei neue VW ID3 zur Verfügung.
Aktuelles Angebot: kostenlose Nutzung unseres virtuellen Fahrstundentrainers für 5 Fahreinheiten à 90 Minuten zur perfekten Vorbereitung auf die Fahrstunden (elektrisch-automatisch und Schaltung)
Diese neue Erweiterung der Führerscheinklasse B ermöglicht Autofahrern das Fahren von Leichtkrafträdern, den „125ern“.
Die Ausbildungsinhalte:
Mindestalter 25 Jahre
Mindestens 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
Nachweis einer Fahrerschulung B196 mit folgendem Inhalt:
4 x 90 Minuten Theorie
5 x 90 Minuten Praxis
Keine Prüfung
Schon jetzt anmelden unter:
0 42 42 – 64 46 oder
info@fahrschule-graeper.de
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Mehr InformationenAuf der Suche nach immer neuen und innovativen Möglichkeiten, deine Zeit auf dem Weg zum Führerschein noch effizienter und angenehmer zu gestalten, ist der neue Fahrsimulator eine optimale Ergänzung.
Nachdem wir zunächst im Theorieunterricht die Inhalte besprochen haben, kannst du anschließend gezielt am Fahrstundentrainer üben, ehe es anschließend ins „richtige“ Auto geht.
Deine Vorteile unseres neuen Fahrstundentrainers haben wir kurz für dich zusammengefasst:
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Verkehrsdichte auf den Straßen vervielfacht. Grund genug, auf die Auswahl der passenden Fahrschule Wert zu legen, denn nie war es wichtiger, richtig auf die kommenden Herausforderungen vorbereitet zu werden.
Wir bilden nach modernen, pädagogisch bewährten Methoden aus.
„Nichts wird dem Zufall überlassen, denn die Sicherheit geht allem anderen vor. Es ist uns wichtig, unseren Schülern neben sicherem, verantwortungs- und umweltbewußtem Fahren auch den Spaß am Umgang mit den jeweiligen Fahrzeugen zu vermitteln.“
Dies ist die beste Voraussetzung für ein schnelles Bestehen der Prüfung – und das zählt!
Egal, ob Mofa, Auto oder Motorrad: der Fahrspaß ist garantiert und ein großer Schritt zu mehr Mobilität und Freiheit.
Intensivausbildung / Blockunterricht
Schule, Beruf, Ausbildung und Klausuren erfordern ein strenges Zeitmanagement und oft bleibt nicht viel Zeit für anderes. Das betrifft vielleicht auch die theoretische Führerscheinausbildung. Mit unserem Angebot des theoretischen Blockunterrichtes bieten wir dir die Möglichkeit, in nur 7 Werktagen „en bloc“ die erforderlichen Unterrichte zu absolvieren.
Diese Blockunterrichte finden in regelmäßigen Abständen statt. Durch unsere frühzeitige Terminierung sind die Zeiten für dich gut planbar – UNTERRICHT
Mit DriversCam bieten wir dir die Möglichkeit, knifflige Stellen aus Syke und Umgebung zu Hause am Computer oder mobil als App anzuschauen und zu üben. Neben zahlreichen Videos aus unserer Region findest du hier auch einen Praxistest mit Fragen zu den Videos.
Auf dem Link findest du eine PDF Datei und ein Video mit weiteren Infos.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Mofa und Roller (einsitzig) bis maximal 25 km/h
keine praktische Prüfung
6 Doppelstunden Theorie
90 Minuten praktische Grundausbildung
Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Bassumer Straße 2
28857 Syke
Auskunft und Anmeldung: Siehe Infotext
Theoretischer Unterricht: Übersicht
Barrier Straße 3
28857 Syke-Barrien
Auskunft und Anmeldung: Siehe Infotext
Theoretischer Unterricht: Übersicht
Hannoversche Straße 57
28857 Syke-Heiligenfelde
Auskunft und Anmeldung: Siehe Infotext
Theoretischer Unterricht: Übersicht
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